Schulbegleitung

Schulbegleitung nach § 54 SGB XII

Wir unterstützen Schüler*innen, die aufgrund einer schweren Beeinträchtigung der geistigen, der körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung besondere Unterstützung benötigen.

Schulbegleiter:innen werden häufig als Unterstützung beim Besuch der allgemeinen Schule eingesetzt. So erhalten beispielsweise nahezu alle Kinder mit einer entsprechenden Behinderung eine Schulbegleitung, wenn sie die allgemeine Schule besuchen möchten. Schulbegleitungen werden aber nicht nur zur Unterstützung der Inklusion eingesetzt, sondern auch als Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule.

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